Die enge Zusammenarbeit mit medizinischen Zentren und Kliniken im engeren und weiteren Umfeld ermöglicht es uns darüber hinaus alle nicht-invasiven, interventionellen, operativen Verfahren und Leistungen anzubieten.
Selbstverständlich können Sie sich auf Wunsch auch als gesetzlich versicherter Patient von uns behandeln lassen. In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die Modalitäten einer Abrechnung für privatärztlich versicherte Patienten festgelegt. An diese fühle wir uns mit den Standardsätzen ohne Steigerungsfaktoren gebunden.
Kieler Nachrichten – Medizinische Versorgung
Kardiologie Eckernförde: Neue Praxis für Privatpatienten und Selbstzahler.
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